Post 04.05. O_Dein Leasingbike – wem gehört es nach 36 Monaten?_2

Hast du das gewusst?

Gemäß dem Leasingvertrag bist du verpflichtet, dein Fahrrad oder E-Bike nach Ablauf der 36 Monate zurückzugeben.

Aber: In der Regel sind Leasinganbieter kundenorientiert und bieten ihren Kunden an, das Rad zum Restwert zu erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch der Restwert versteuert werden muss.

Und: Es ist steuerrechtlich jedoch nicht möglich, den Kauf des Fahrrads nach drei Jahren Nutzung im Vorfeld vertraglich zu garantieren.

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2 Kommentare zu „Post 04.05. O_Dein Leasingbike – wem gehört es nach 36 Monaten?_2“

  1. uh…die Leasinglaufzeit bei Bike Leasing ist immer 36 Monate.
    Kilometerzahlen sind völlig unwichtig.
    Müssen das Thema etwas umbenennen.
    hier mach ich mir nochm al Gedanke

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