Post 04.05. O_Dein Leasingbike – wem gehört es nach 36 Monaten?_2

Hast du das gewusst?

Gemäß dem Leasingvertrag bist du verpflichtet, dein Fahrrad oder E-Bike nach Ablauf der 36 Monate zurückzugeben.

Aber: In der Regel sind Leasinganbieter kundenorientiert und bieten ihren Kunden an, das Rad zum Restwert zu erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch der Restwert versteuert werden muss.

Und: Es ist steuerrechtlich jedoch nicht möglich, den Kauf des Fahrrads nach drei Jahren Nutzung im Vorfeld vertraglich zu garantieren.

.

.

.

.

.

#2radseidel #dülmen #münsterland #münsterlandliebe #deinnrw #nrw #fahrradleasing #leasing #biketowork #jobrad #dienstrad #ebikes #ebike #ebikeshop #bicycle #ebikelife #fahrradfahren #fahrradfahrenmachtglücklich #fahrradfahrenmachtspass #radeln #radelnmachtglücklich #fahrradtour #ebiketour #fahrradliebe #radtour #radfahren #cyclinglive

2 Kommentare zu „Post 04.05. O_Dein Leasingbike – wem gehört es nach 36 Monaten?_2“

  1. uh…die Leasinglaufzeit bei Bike Leasing ist immer 36 Monate.
    Kilometerzahlen sind völlig unwichtig.
    Müssen das Thema etwas umbenennen.
    hier mach ich mir nochm al Gedanke

Antworte auf den Kommentar von Nicole Kommentieren abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert