Hast du das gewusst?
Gemäß dem Leasingvertrag bist du verpflichtet, dein Fahrrad oder E-Bike nach Ablauf der 36 Monate zurückzugeben.
Aber: In der Regel sind Leasinganbieter kundenorientiert und bieten ihren Kunden an, das Rad zum Restwert zu erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch der Restwert versteuert werden muss.
Und: Es ist steuerrechtlich jedoch nicht möglich, den Kauf des Fahrrads nach drei Jahren Nutzung im Vorfeld vertraglich zu garantieren.
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uh…die Leasinglaufzeit bei Bike Leasing ist immer 36 Monate.
Kilometerzahlen sind völlig unwichtig.
Müssen das Thema etwas umbenennen.
hier mach ich mir nochm al Gedanke
In der Headline : Dein Leasing -Bike wem gehört es nach 36 Monaten
Grafik gut und Text auch 🙂